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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergBewerbung zum Orientierungspraktikum |
Das Orientierungspraktikum ist verpflichtend für alle Studierenden, die gemäß Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) vom 31.07.09 zum Studiengang "Lehramt an Gymnasien" in Baden-Württemberg zugelassen werden wollen (also Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11). Der Nachweis ist der Bewerbung um die Zulassung an der Hochschule beizufügen; er kann bis spätestens zum Beginn des 3. Semesters nachgereicht werden.
Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie alle wesentlichen
Informationen über den Ablauf des Orientierungspraktikums. Außerdem können Sie sich hier einen Überblick über die an den Schulen derzeit vorhandenen Kapazitäten und Zeiträume verschaffen. Nicht zuletzt haben Sie an dieser Stelle die Möglichkeit, sich online bei einer Schule Ihrer Wahl zum Orientierungspraktikum zu bewerben. |
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Bei der Suche nach einer geeigneten Schule werden Sie von diesem
Anmeldesystem geführt. Hierzu werden in mehreren Schritten entsprechende
Angaben von Ihnen erbeten.
Wenn alle Ihre Angaben vollständig erfolgt sind, können Sie sich dann an
einer der angezeigten Schulen online bewerben. Bitte missbrauchen Sie diesen Online-Service nicht durch vorsätzlich fehlerhafte Eingaben! Sie schaden sonst nur sich und Ihren Kommilitonen! Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke eingeteilt. Wenn Sie sich nun auf die Suche nach einem Praktikantenplatz begeben möchten, dann wählen Sie zunächst einen dieser Regierungsbezirke aus, um die Suche vorab entsprechend einzugrenzen. Bitte wählen Sie einen der Regierungsbezirke aus:
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